Einführung

Um Daten nachnutzen zu können, müssen diese zunächst veröffentlicht sein und gefunden werden. Im Idealfall wurde bereits während der Planung des Forschungsvorhabens eine Recherche zu verfügbaren Studien und Forschungsdaten durchgeführt. Hierzu bieten sich generische sowie fachspezifische Plattformen und Forschungsdaten-Repositorien an (siehe Exkurs Repositorien suchen und auswählen).

Bei der Nachnutzung von Daten spielen neben dem Datenformat auch deren Vollständigkeit und Richtigkeit eine wichtige Rolle. Daher sollte bereits während der Datenerhebung, -analyse und –publikation entsprechend sorgfältig gearbeitet und entsprechende Formate gewählt werden.

Die 19 Leitlinien des Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis [1]  beinhalten auch das Zitieren von Publikationen, zu denen Datenpublikationen gehören. Wenn Forschungsdaten in einem Forschungsvorhaben nachgenutzt werden, wird mit diesen nach guter wissenschaftlicher Praxis also so verfahren, wie es auch bei z.B. Paper-Publikationen der Fall ist: Die Daten-Publikationen werden zitiert.

Die zunehmende Bedeutung von Open Access führt dazu, dass auch Forschungsdaten vermehrt frei verfügbar sind. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass dies auch für die Metadaten gilt und Metadaten somit recherchierbar sind. Generell muss bei der Nachnutzung von Daten deren Lizenz berücksichtigt werden. Dabei sind unter anderem CC-Lizenzen zu nennen, welche bei Open Access Publikationen eine wichtige Rolle spielen.

Rechtliche Aspekte & Ethik

Beim Nachnutzen von Forschungsdaten sind wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Die geltenden Lizenzen müssen berücksichtigt werden, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden (siehe Exkurs Rechtliche Aspekte im FDM). Eine klare rechtliche Grundlage, wie die Einwilligung der betroffenen Personen, ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Rechte der betroffenen Personen, wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, müssen gewahrt bleiben. Daten dürfen nur für festgelegte und legitime Zwecke nachgenutzt werden; für andere Zwecke ist eine neue rechtliche Grundlage oder erneute Einwilligung nötig.


[1] https://zenodo.org/records/6472827

Weiterführendes